AGB Kochkurs wie Kochtreffen & Backtreffen
Rechtliches
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der AGB
Die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen der Erlebnismanufaktur im Creativ Haus, Rüdiger Weber, Bahnhofstraße 36, 32105 Bad Salzuflen (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.Reservierung und Vertragsschluss
Reservierungen werden nur einzeln pro Person vorbehaltlich tatsächlicher Verfügbarkeit angenommen.Buchungen von Kochtreffen können nur via Internet unter www.erlebnismanufaktur-lippe.de online erfolgen. Der Veranstalter wird den Zugang der Reservierung unverzüglich bestätigen. Nach der Reservierung wird geprüft, ob der gewünschte Platz noch frei ist. Erst mit der positiven Bestätigung in Form einer Rechnung durch den Veranstalter kommt der Vertrag über die Teilnahme zustande. Kochtreffen müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn reserviert werden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung des Kochtreffens in der Homepage, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden, zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Rechnung (Auftragsbestätigung) unverzüglich auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen zwischen Angebot und Rechnung muss der Kunde unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.
Bezahlung
Der Kunde verpflichtet sich hiermit dem Veranstalter den vollen Betrag für den von ihm reservierten Platz ohne Abzüge zu bezahlen. Alle Preise der Kochtreffen verstehen sich als Endpreise (inkl. der gesetzlich gültigen MwSt.) in Euro. Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen vor. Sollten bestimmte Kochzutaten zum Kochtreffen nicht verfügbar sein, werden diese gegen vergleichbare Produkte ausgetauscht.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Lastschrift nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Sollten gegenüber dem Veranstalter berechtigte Zahlungsforderungen zurückgeben werden, entstehen zusätzliche Kosten pro Buchung von € 4,50 als Rücklastschriftgebühren.
SEPA – Zahlungsverkehr
Auf Drucksachen und Kontoauszügen identifiziert sich die Erlebnismanufaktur im Creativ Haus mit folgender Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE08ZZZ00000043378 Diese Nummer ist vergeben durch die Deutsche Bundesbank. Kontoführendes Institut ist Kreissparkasse Halle/Westf.
IBAN: DE64 4805 1580 0001 0097 94 - SWIFT-BIC: WELADED1HAW
Im Rahmen der Anmeldung zum Kochtreffen bei der Erlebnismanufaktur im Creativ Haus wird für den Zahlungsverkehr eine Mandatsreferenz-Nr. pro Person vergeben. Zur Identifizierung eines Zahlungsvorgangs wird dann auf dem Kontoauszug die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz-Nr. pro Person ausgegeben.
SEPA - Lastschrift - Mandat
Sie ermächtigen die Erlebnismanufaktur mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE08ZZZ00000043378, Zahlungen vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Erlebnismanufaktur auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Rechtzeitig vor dem ersten Einzug der Lastschrift wird die Erlebnismanufaktur die Mandatsreferenznummer bekannt geben. Wenn IBAN und/oder SWIFT-BIC noch nicht bekannt sind, können auf dem Kontoauszug die Angaben nachgelesen werden.
Hinweis:
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Auch wenn sich die Zahlungsart damit zwangsläufig ändert, ist die Zahlungsverpflichtung davon noch nicht berührt und muss gegebenenfalls noch geklärt werden. Ein Gespräch vor der Veranlassung einer Rücklastschrift vermeidet Kosten und Verstimmungen. Alle Abrechnungen werden einheitlich pro Person vorgenommen, auch bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften mit gleicher Bankverbindung.
Rücktritt durch Kunden und Umbuchung
Der Kunde kann bis 7 Tage vor dem Beginn des Kochtreffens jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bzw. umbuchen. Eine Umbuchung ist jedoch nur möglich, wenn im gewünschten Termin noch Plätze für Kunden zur Verfügung stehen.Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl pro Kochtreffen vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden die Absage des Kochtreffens unverzüglich schriftlich mitzuteilen.Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden dem Kunden Ersatztermine genannt oder der Rechnungsbetrag erstattet.
Haftung
Der Kunde nimmt am jeweiligen Kochtreffen auf eigene Gefahr teil. Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze sind dem Veranstalter rechtzeitig vorab mitzuteilen.In unseren Kochtreffen werden geprüfte und ausgesuchte Lebensmittel verwendet. Sollten Lebensmittel zu allergischen Reaktionen führen, übernimmt der Veranstalter hierfür keine Haftung. Allergiker werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, beim Buchen des Kochtreffens den Veranstalter auf Unverträglichkeiten von bestimmten Lebensmitteln in Kenntnis zu setzen. Ein Hinweis zu Beginn des Kurses schränkt die Handlungsfähigkeit des Veranstalters ein, so dass darauf nicht unbedingt mehr Rücksicht genommen werden kann.
Aufgrund der Verwendung von Induktionskochplatten in Küche 2 kann es zu Problemen mit Herzschrittmachern kommen. Teilnehmern mit Herzschrittmachern steht dann Küche 1 ein Cerankochfeld zur Verfügung. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass es während des Kochtreffens zu nicht unerheblicher Wärmeentwicklung durch das Kochen oder Backen der Speisen kommen kann. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden haftet der Veranstalter entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Allerdings ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Kunden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden beim Veranstalter bzw. von ihm verursachte Schäden bei anderen Teilnehmern.
Ausschluss von Veranstaltungen bei Gefährdung von Hygienevorschriften
Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden vom Kochtreffen auszuschließen, deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet erscheinen lässt. Hierzu zählen insbesondere Kunden mit offenen Wunden an Händen oder Armen, sowie Kunden mit Fieber und/oder Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten. Die Teilnehmer sind angehalten mit frischer sauberer Kleidung zu dem Kochtreffen zu erscheinen. Ideal ist eine Garderobe, die sich mit 60° Grad waschen lässt.